Zum Hauptinhalt springen

Der IBAN-Namensabgleich

und was das für Spenden an den Sterntalerhof bedeutet

08. Oktober 2025
Der IBAN-Namensabgleich
Der korrekte Empfängername ist „Sterntalerhof – Hospiz für Kinder und Familien“

Ab Donnerstag, den 9. Oktober sind Banken im gesamten Euroraum verpflichtet, den Namen des Empfängers bei SEPA-Überweisungen mit der dazugehörigen IBAN abzugleichen. Das ist wichtig um irrtümlichen Fehlüberweisungen und möglichem Betrug vorzubeugen.

Was bedeutet das konkret:

  • Die Bank prüft automatisch, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Bank hinterlegten Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.
  • Bei einer Übereinstimmung wird die Zahlung wie gewohnt durchgeführt. Bei einer Abweichung, sei es ein Tippfehler oder eine größere Differenz, erhält man eine Warnmeldung, um die Überweisung zu überdenken.

Was bedeutet das für Spenden an den Sterntalerhof:

  • Der bei den Banken hinterlegte Name des Kontoinhabers ist bei uns „Sterntalerhof – Hospiz für Kinder und Familien“ (der vollständige Vereinsname lt. Vereinsregister).
  • Wir wissen (noch) nicht ob der „unvollständige“ Name „Sterntalerhof“ zu einer Warnung führen wird.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, geben Sie den vollen Namen an. Alle vorgedruckten Zahlscheine und QR-Codes werden von uns entsprechend angepasst.

Für eventuelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Kontakt

Weitere Beiträge: